Archiv 3. August 2008

Viel Rauch um nichts

3. August 2008 - 23:54 Uhr

Einraumkneipen unter einer Fläche von 75 Quadratmetern dürfen beräuchert werden, andere nicht. Und wie viel der Gesamtfläche werden angerechnet?

Was geschieht, wenn ein Mitglied des Bedienpersonals eines Bewirtungsunternehmens unter 75 m2 im Rahmen der Gesetze anzurechnender Bewirtungsfläche nicht angestellt oder entlassen wird, da es Nichtraucher ist und somit benachteiligt wird? Was, wenn der Wirt Linkshänder ist?

Darf man auf Toiletten rauchen, wenn das Fenster offen steht und dieser Raum nicht anrechnungsfähig nach einschlägigem Berechnungsstandard der Bewirtungsfläche zugerechnet wird?

Wäre ein simples Rauchverbot nicht dienlicher?

Oder könnte sich dann ein Gast unter Bezug auf die Menschenwürde bei miesem Wetter sein Recht zur Inhalation erkämpfen, wenn er wie ein Hund vor die Tür gejagt wird? Ausser, da stehen Heizpilze, die aber nach Umweltverordnung §xyz als abgas- und umweltfeindlich gelten und eine zusätzliche Belastung der Wirte eines Etablissements mit einem Umsatz über 2545€ vor Steuern pro Woche mit 25% Prozent Anrechnung des verhinderten Ausschanks alkoholischer Getränke an unter 16-jährige bedeuten? Darf ein rauchendes Mitglied des Bedienpersonals genügende Pausen einfordern und wenn ja – wie geschieht die Vertretung im Lokal während dieser Zeit, wenn nur eine Person anwesend ist?

Man kann es sich beliebig kompliziert machen. Es könnte ja auch sein, dass einige Menschen der Gastronomie fern bleiben, da dort Preise gefordert werden, die einem die Tränen in die Augen treiben. Hätten sich genügend Wirte gefunden, die ihre Etablissements zu Zeiten als rauchfreie Zone deklariert hätten und den Nichtrauchern genügend Alternativen gegönnt hätten, es hätte keinen Streit gegeben.

Wollen wir wirklich Vorschriften bis ins letzte Detail, oder kann es auch mal sein, das genügend Menschen die Eier haben, schon zu handeln, bevor es kompliziert wird?