Das drollige Verhalten von Politikern im Sommerloch
15. Juli 2008 - 0:27 UhrIst das nicht süß? Da erklärt das Bundesverfassungsgericht die Regelung der ALG-II-Verwaltung für verfassungswidrig und die Damen und Herren Politkasper haben die geniale Lösung: Wir ändern die Verfassung. Wenn sich dann noch jemand hervorwagt wie Herr Olaf Scholz und behauptet, dies sei ein “großer Durchbruch” hat er recht. Es bricht das Vertrauen in die Leute, die als Bundesangestellte ihren Job tun sollten.
Kann mir bitte jemand sagen, ab wie vielen Verfassungsverstößen eine Regierung als verfassungsfeindliche Organisation eingestuft wird? Wann darf ich einem Politiker das Grundgesetz straffrei um die Ohren hauen?



Ich beantworte die gestellten Fragen in der Reihenfolge ihres Auftretens im Artikel:
1. Ja.
2. Ab sieben. Das ist die magische Verfassungsschmerzgrenze.
3. Immer dann, wenn er oder sie es mit den Füßen tritt.
zu 1: ;-)
zu 2: dann wird die Luft langsam dünn – da muss ich mal recherchieren, gefühlt ist das schon so ;-).
zu 3: Dann wird es aber bei W. Schäuble ein Grenzfall. (Aua, das war aber böse ;-) )
Zu 3.: Wenn Schäuble DAS liest, wird er ganz von den Rollen sein.
;-))